Im Rahmen des Programms ist es vorgesehen, dass die Stipendiat:innen von Januar bzw. Februar bis Mitte Juni einer beruflichen oder berufsorientierenden Tätigkeit nachgehen. Dafür bieten sich verschiedene Konstellationen an, wie etwa ein knapp sechsmonatiges Praktikum in Vollzeit (36h-40h), das neben einer sorgfältigen Einarbeitung einen besonders intensiven kulturellen Austausch ermöglicht.
Darüber hinaus sind Kombinationen von Minijobs, freiwilligen Praktika, HiWi- und SHK-Stellen denkbar. Auch ein befristeter Arbeitsvertrag ist eine Option. Nur sogenannte Pflichtpraktika, die in der Prüfungsordnung bestimmter Studiengänge verankert sind, sind leider nicht möglich.
Zur Vereinbarung des Arbeitsverhältnisses wird ein Praxisformblatt aufgesetzt, in dem die Art der Beschäftigung sowie die Dauer des Praktikums und die Höhe der Vergütung festgehalten werden.