Das PPP für junge Berufstätige richtet sich an junge Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und an Auszubildende im letzten Berufsausbildungsjahr, die zum Zeitpunkt des Programmbeginns in der Regel nicht älter als 24 Jahre alt sind.
Das PPP versteht sich – im Rahmen der spezifischen Gegebenheiten eines internationalen Austauschprogramms – als inklusives Angebot für junge Berufstätige, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufsausbildung im letzten Lehrjahr. Teilnahmeberechtigt für das PPP für junge Berufstätige sind:
Erster Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland. Sie sind mit der deutschen Kultur & Sprache vertraut, um die Rolle als Junior-Botschafter:in Deutschlands übernehmen zu können. Alle Nationalitäten (außer US-Staatsbürger:innen) können am PPP teilnehmen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung.
Alter: Für das Programmjahr 2024/2025 können Sie sich bewerben, wenn Ihr Geburtsdatum in den Zeitraum vom 1. August 1999 bis 31. Juli 2008 (einschließlich) fällt. Ein öffentlich geförderter Wehr- oder Freiwilligendienst (FWD, BFD, FSJ, FÖJ o.ä.) erhöht die obere Altersgrenze um die abgeleistete Zeit. Die Zeit des Freiwilligendienstes darf nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.
Sprachkenntnisse: Es müssen mindestens drei Schuljahre Englischunterricht nachgewiesen werden.
Gesundheitliche Eignung, den Auslandsaufenthalt erfolgreich zu absolvieren.
Interesse an gesellschaftspolitischen Fragestellungen, an Kultur und Leben in den USA sowie Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren.
Kinder oder Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten
Personen, die bereits am Schüler:innen-PPP teilgenommen haben
US-amerikanische Staatsbürger:innen
Hochschulabsolvent:innen ohne Kammerabschluss (oder ohne eine weitere abgeschlossene Berufsausbildung im dualen System, von einer Berufsfachschule oder einer Fachschule)
Die Bewerbungsphase für das Programmjahr 2024/2025 beginnt im Mai 2023.