Das PPP für junge Berufstätige richtet sich an junge Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und an Auszubildende im letzten Berufsausbildungsjahr, die zum Zeitpunkt des Programmbeginns in der Regel nicht älter als 24 Jahre alt sind.
Das PPP versteht sich – im Rahmen der spezifischen Gegebenheiten eines internationalen Austauschprogramms – als inklusives Angebot für junge Berufstätige, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufsausbildung im letzten Lehrjahr. Teilnahmeberechtigt für das PPP für junge Berufstätige sind:
Erster Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland. Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Rolle als Junior-Botschafter*in Deutschlands übernehmen zu können.
Alter: Für das Programmjahr 2023/2024 können Sie sich bewerben, wenn Ihr Geburtsdatum in den Zeitraum vom 1. August 1998 bis 31. Juli 2007 (einschließlich) fällt. Ein öffentlich geförderter Wehr- oder Freiwilligendienst (FWD, BFD, FSJ, FÖJ o.ä.) erhöht die obere Altersgrenze um die abgeleistete Zeit (Nachweis erforderlich). Die Zeit des Freiwilligendienstes darf nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.
Sprachkenntnisse: Es müssen mindestens drei Schuljahre Englischunterricht nachgewiesen werden.
Gesundheitliche Eignung, den Auslandsaufenthalt erfolgreich zu absolvieren.
Interesse an gesellschaftspolitischen Fragestellungen, an Kultur und Leben in den USA sowie Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren.
Kinder oder Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten
US-amerikanische Staatsbürger*innen
Hochschulabsolvent*innen ohne Kammerabschluss (oder ohne eine weitere abgeschlossene Berufsausbildung im dualen System, von einer Berufsfachschule oder einer Fachschule)
Bewerbungsschluss für das Programmjahr 2023/2024 ist der 09. September 2022